3.4.2 Ehe und Familie im Wandel

Die soziodemographische Entwicklung macht eine real schwindende Wertschätzung von Ehe, Familie und Kindern in Deutschland (und auch in ganz Europa) deutlich. Wie an vielen Indikatoren gezeigt werden kann, geht die Bedeutung von Ehe, Familie und Kindern zugunsten der Bevorzugung möglichst großer individueller Freiheiten zurück.

Die Voraussetzungen für diese Erosionstendenzen bildeten noch zu besprechende gesellschaftlichen Entwicklungen. Auch dort wo noch Ehe und Familie besteht, wird sie als sozial-räumliche Einheit zunehmend in Frage gestellt (vgl. z.B. die sog. Commuter- [= Pendler] Ehen, Wochenendehen, verheiratete Partner, die aber ihre jeweilige Wohnung beibehalten, aber auch Wegfall von Gemeinsamkeiten, wie z.B. Eßriten, wegen zunehmend außerhäusiger Versorgung). Diese nicht nur für Deutschland, sondern europaweit geltende Entwicklung soll anhand zentraler Strukturmerkmale von Familien deutlich gemacht werden.

(1) Abnahme der Geburten (Fruchtbarkeit)

Für den Erhalt der Bevölkerung eines Landes (ohne Wanderungsgewinne) sind Fruchtbarkeitszahlen von ca. 2,2 Kindern pro Frau im gebärfähigen Alter notwendig. Dabei ist in Europa seit längerer Zeit ein deutlicher Geburtenrückgang (von 1960 bis 1991 von 2,61 auf 1,51 Geburten) zu konstatieren (Salzmann, 1994, S. 21). Während 1991 in Irland mit 2,10 Geburten noch die größte Fruchtbarkeit gegeben war, bildete Deutschland mit nur 1,33 Geburten das Schlußlicht. Absolut gesehen, hat zwar im Westen Deutschlands zwischen 1989 und 1991 die Zahl der Geburten zugenommen (u.zw. von 681 537 auf 722 250 lebendgeborene Kinder), im Osten aber dramatisch abgenommen (u.zw. von 198 922 auf 107769).

Am Rande sei vermerkt, daß seit langem der Großteil der Fruchtbarkeit einer Frau verhütet wird (Jürgens, 1980), dennoch ist von einer Zunahme freiwilliger Kinderlosigkeit auszugehen. Nach Nave-Herz (1988a, S. 17) hat sich zwischen 1900 und 1977 der Anteil kinderloser Ehen von 9,7% auf 18,0% verdoppelt. Da gleichzeitig Diskriminierungserfahrungen bei Kinderlosigkeit marginal sind, kann diese Eheform (ohne Kinder) heute bereits als ein neuer Lebenstypus angesehen werden.

(2) Reduktion der Anzahl der Kinder pro Familie und Zunahme von Einzelkindern

Von den ehelich Lebendgeborenen sind 1992 in Deutschland-West (Statistisches Bundesamt, 1994, S. 81) 47,5% Erstgeburten (in Deutschland-Ost 40,1%). Im zeitlichen Verlauf ist dabei eine Zunahme von Einzelkindern zu erkennen (1952: 45,9%). Die Zahl der Familien mit einem Kind hat aber zwischen 1975 und 1990 von 45% auf 51% zugenommen, d.h. jedes zweite Kind wächst als Einzelkind auf. Eine besonders deutliche Abnahme ist bei den Mehr-Kind-Familien zu konstatieren (z.B. hat sich innerhalb Bayerns von 1982 bis 1992 die Anzahl der Familien mit fünf und mehr Personen um 24% reduziert [Bofinger, 1994, S. 35]).

(3) Anstieg nichtehelicher Geburten

Der Anteil nichtehelicher Geburten ist europaweit und seit Jahrzehnten im Ansteigen begriffen (Salzmann, 1994, S. 18). Extrempositionen werden dabei von Griechenland (1991: 2,4% an allen Geburten) bzw. Island (1991: 57%) eingenommen. Für die Bundesrepublik Deutschland hat sich der Anteil nichtehelicher Lebendgeborener zwischen 1960 und 1991 immerhin verdoppelt (u.zw. von 7,6% auf 15,1%). Gravierender sind aber wiederum die Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern: Während im Westen Deutschlands 1995 die nichtehelich Geborenen 12,9% ausmachten, waren es im Osten 41,8% (Statistisches Bundesamt, 1997). Der Tendenz nach steigt die Nichtehelichkeitsquote im Westen Deutschlands an, im Osten stagniert sie auf einem hohen Niveau.

Das Rechtsinstitut der Ehe wird demnach zunehmend unbedeutender für die Realisierung des Kinderwunsches, auf die im Konfliktfall zwischen den Eltern bestehende Diskriminierung der Väter ist zu verweisen (ein gemeinsames Sorgerecht kann nur bei Zustimmung der Mutter Nichtverheirateten gegeben werden).

(4) Rückgang der Eheschließungen

Eine möglicherweise zunehmende Distanz zur Ehe zeigt sich auch in den geringer werdenden Eheschließungen. Für den Westen Deutschlands hat sich zwischen 1960 und 1995 die Zahl der Eheschließungen pro 1000 Einwohnern von 9,4 auf 5,6 verringert, wobei absolut gesehen - wegen der Zunahme des Bevölkerungssegmentes im heiratsfähigem Alter - die Zahl der geschlossenen Ehen zumindest 1989 und 1992 zugenommen hat, seitdem aber wieder abfällt. Im Osten Deutschlands hat sich die Zahl der Eheschließungen pro 1000 Einwohner von 9,7 (im Jahr 1960) auf 3,5 (im Jahr 1995) verringert und auch die absolute Anzahl der Eheschließungen ist von 167 600 deutlich auf 54 200 zurückgegangen (Statistisches Bundesamt, 1997).

(5) Anstieg des Heiratsalters

Während für Europa ein u-förmiger Trend zwischen 1960 und 1990 in bezug auf das Erstheiratsalter von Männern und Frauen (mit einem Absinken Mitte der 70er Jahre) gegeben ist, hat sich in Deutschland das Erstheiratsalter fast kontinuierlich auf später verlagert: Männer heirateten 1995 in Deutschland im Schnitt mit 29,7 Jahren, Frauen mit 27,3 Jahren (Salzmann, 1994, S. 36). Im Ost-West-Vergleich ist eine um ca. zwei Jahre früher erfolgende Heirat Lediger in den neuen Bundesländern zu konstatieren (Männer West/Ost: 29,9 vs. 28,5 Jahre; Frauen West/Ost: 27,5 vs. 26,4 Jahre; Statistisches Bundesamt, 1997).

Damit in Zusammenhang steht die Etablierung einer fast ubiquitär gewordenen Phase des vorehelichen Zusammenlebens; einer Eheschließung geht im Schnitt ein zweijähriges unverheiratetes Zusammenleben voraus ("Ehe auf Probe").

(6) Zunahme der Single- bzw. Ein-Personen-Haushalte

Die Zahl der Einpersonenhaushalte (Mikrozensusdaten) hat sich erhöht, u.zw. in Deutschlands Westen von ca. 3 Mio. im Jahre 1957 auf knapp 8 Mio. im Jahr 1982 und 12 Mio. im Jahr 1992 (Statistisches Bundesamt, 1956 - 1994). Dem Familienstande nach waren 1992 davon 42,0% ledig, 4,7% verheiratet/getrennt lebend, 39,3% verwitwet und 14% geschieden. Verschiebungen haben sich vor allem bei den ledigen Personen (Zunahme um 5% seit 1982), den geschiedenen (Zunahme um ca. 3%) sowie bei den verwitweten (Abnahme um 7%) ergeben.

Seit der Vereinigung Deutschlands lebt fast ein Drittel der Bevölkerung in Einpersonenhaushalten (stagnierende Tendenz).

Mit dieser Entwicklung geht auch ein verstärkter (normsetzender) Druck dieses Personenkreises einher. Das betrifft sowohl die Akzeptanz dieser Lebensform wie auch die Nachfrage dieses ökonomisch potenten Bevölkerungssegments auf regionale Infrastrukturen, besonders in großstädtischen Bereichen.

(7) Zunahme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Die Zahl der NEL steigt geringfügig an, aufgrund von Mikrozensusdaten bestehen 1995 ca, 1,7 Mio. NEL. Durch die Vereinigung hat sich die Struktur dieser Beziehunsgform wesentlich geändert: Waren bis 1990 unter den NELs nur 11% mit Kindern, so sind seit der Vereinigung ca. 27% mit einem Kind.

Diese Veränderung bedeutet, daß die "wilde Ehe" (die eig. so "wild" nicht ist, wenn man die Wertevorstellungen der in einer NEL lebendenden Menschen mit denen vergleicht, die verheiratet sind) zwar für einen Teil der Menschen ein Durchgangsstadium für eine spätere Heirat ist, für einen Teil aber einen eigenständigen und auf Dauer angelegten Lebensentwurf darstellt.

Die "Ehe auf Probe" wird von 7 von 10 Bundesbürgern begrüßt (EMNID, 1981); nahezu einhellige Zustimmung findet sie bei jüngeren Befragten (14- bis 19jährige: 91%; 20- 24jährige: 83%). Als quantitaiver Normalfall ist im Lebenszyklus dieser Abschnitt mit eigener Dynamik einzuschließen.

(8) Zunahme der Scheidungszahlen

Auch aufgrund steigender Scheidungszahlen wird eine zunehmende Fragilität der Ehe deutlich. Mit Ausnahme von Irland (wo eine Scheidung bis vor kurzem legal nicht möglich war) stiegen in allen europäischen Ländern die Scheidungsquoten an. Die Institution der Ehe ist nur mehr für einen Teil der Ehepartner eine lebenslange Verpflichtung; die Ehe wird eher als ein Vertrag angesehen, der beliebig kündbar ist (dies und nichts anderes ist im Konfliktfall der Rechtsgehalt einer Ehe). In Deutschland hat die Zahl der Ehescheidungen (je tausend bestehender Ehen) zwischen 1960 und 1990 um das 2,3fache zugenommen, europaweit ist die höchste Steigerungsrate in Großbritannien mit einem Ansteig um das 6,3fache zu konstatieren (Salzmann, 1993, S. 38).

Die Scheidungsquote (= Anteil der Scheidungen pro Jahr, gemessen an den geschlossenen Ehen) ist zwischen 1960 und 1995 in den alten Bundesländern von 8,5% auf 39,5% gestiegen; in den neuen Bundesländern beträgt sie z.Zt. 39,6% (Statistisches Bundesamt, 1997). Grob geschätzt (denn diese Zahl ist nicht um die Scheidungen von Zweit- und Mehrfachehen bereinigt), ist davon auszugehen, daß von fünf Ehen zwei auseinandergehen.

Dauerhaftigkeit innerhalb einer Beziehung als Wert an sich scheint deutlich in Frage gestellt zu sein. Der Verbleib von Frauen im Berufsfeld ist unter dieser Perspektive trotz Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub zur "Sicherung der eigenen ökonomischen Unabhängigkeit und zur Wahrung der Berufschancen in einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt ... (auch für Frauen mit Kindern) eine durchaus rationale Strategie" (Schneewind, 1992, S. 18).

(9) Scheidungen werden mehrheitlich von Frauen beantragt

Der Schritt aus der Ehe hinaus wird zu mehr als 60% von den Frauen initiiert (Statistisches Bundesamt, 1997). In Deutschland-West ist dieser Trend nicht so stark ausgeprägt (1995 wurden 57,5% der Scheidungsanträge von Frauen eingereicht, 6,4% von beiden; 1982: 60,0% von den Frauen und 8,6% von beiden). In Deutschland-Ost werden Ehen wesentlich häufiger auf die Initiative von den Frauen beendet (1995: 72,9% der Anträge durch die Frau und 2,1% von beiden).

Diese Tatsache ist auch in Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Scheidungsrechts zu sehen (Limbach, 1988), das dem sozial Schwächeren ohne Diskussion einer Verschuldensfrage in der Ehe (das sind z.Zt. noch überwiegend die Frauen) - jeweils unter den gegebenen individuellen Bedingungen - eine optimale Versorgung bietet (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen des Gatten, vor allem wenn Kinder vorhanden sind und die Frau nicht berufstätig war).

Die durch den Gesetzgeber an dem Modell der obsolet gewordenen Hausfrauenehe orientierte Zugewinngemeinschaft kann aber durch Eheverträge beliebig verändert werden, und auch dies wird zunehmend als eine rationale Selbstschutztrategie angesichts abnehmender Beständigkeit von Ehen akzeptiert (vor der zivilen und kirchlichen Eheschließung wäre also der Gang zum Notar notwendig, ein Schritt, der übrigens bei großen Vermögen selbstverständlich ist).

(10) Rückgang der Frühscheidungen und Zunahme der Scheidungen bei den Altehen

Die Verteilung der Scheidungen, bezogen auf die einzelnen Ehejahre (1995 für alte und 1989 für neue Bundesländer), zeigt einen Rückgang der Frühscheidungen im ersten Ehejahr (den 0,1% der im Westen im ersten Ehejahr geschiedenen Ehen stehen allerdings 4,5% aller Scheidungen im Osten Deutschlands gegenüber). Dieser Rückgang dürfte auf die Zunahme der sog. Kohabitation (des nichtehelichen Zusammenlebens vor Eingehen einer Ehe) zurückzuführen sein.

Nach der Ehedauer sind unterschiedliche Scheidungsmuster im Westen und im Osten Deutschlands gegeben: In den ersten fünf Ehejahren werden im Westen 24,1% der Ehen (im Osten Deutschlands aber 45,6%; Daten von 1989) geschieden; die weiteren fünf Ehejahre sind im Westen mit einer vergleichsweise hohen Rate an Ehescheidungen belastet (30,5%; im Osten liegen in diesem Zeitraum nur mehr 17,1% der Scheidungen); im 5. Ehejahr ist zur Zeit die höchste Scheidungsfreudigkeit vorhanden. Altehen sind im Westen wesentlicher scheidungsanfälliger (17% der Scheidungen betreffen Ehen, die länger als 20 Jahre Bestand hatten) als im Osten (hier machen die Altehen nur 11,5% der jährlichen Scheidungen aus).

(11) Zunahme scheidungsbetroffener Kinder

Kinder sind an sich ein protektiver Faktor für das Bestehen einer Ehe, denn Paare ohne Kinder weisen wesentlich höhere Trennungs- und Scheidungshäufigkeiten auf (nach Conway et al. [1991] waren nach fünf Ehejahren 50% der kinderlosen Paare getrennt, von denen mit Kindern hingegen nur 19,5%). Dennoch scheint sich das Scheidungsverhalten kinderloser Paare und von Ein-Kind-Ehen anzugleichen; auch mit dem Älterwerden der Kinder geht die Rücksichtnahme auf die Situation der Kinder generell zurück (von Trotha, 1990, S. 457).

Im zeitlichen Verlauf hat die Zahl der geschiedenen Ehen mit Kindern zugenommen (zwischen 1980 und 1995 von 52,9 auf 52,4% für die Altbundesländer; in den neuen Bundesländern waren hingegen in 70,7% der geschiedenen Ehen Kinder vorhanden). Absolut gesehen stieg aber wegen der Zunahme der Scheidungsziffern die Anzahl scheidungsbetroffener Kinder an (u.zw. zwischen 1960 und 1995 im Westen von 41 800 auf 121 100 Kinder; im Osten ist eine stark rückläufige Tendenz gegeben, 1995 waren dort nur mehr 23 100 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern tangiert).

Das Risiko einer Trennungserfahrung ist für Kinder am Beginn der Schulbesuchszeit relativ hoch und bleibt auf diesem Niveau bis nach dem zehnten Lebensjahr (Übertritt an weiterführende Schulen) bestehen (Bofinger, 1994, S. 49). Dennoch sind die Verhältnisse noch so, daß Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) in Deutschland überwiegend bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen (ca. 82%); hingegen hat in den USA bereits jedes dritte Kind bis zum 18. Lebensjahr die Scheidung seiner Eltern und damit eine gravierende (und meiste mehrfache) Änderung seiner Familie erlebt.

(12) Zunahme des Alleinerziehertums

Wegen der steigenden Quote nicht-ehelich geborener oder von Scheidung betroffener Kinder hat sich in Deutschland (West) zwischen 1957 und 1996 die Anzahl der Familien mit Kindern und einem Erwachsenen von 11,3 auf 12,4 Millionen erhöht (Statistisches Bundesamt, 1997). Zunehmend mehr Kinder werden also nur von einer Person großgezogen. Durch die Rechtspraxis, nach der bei Nichtehelichkeit das Sorgerecht so gut wie ausschließlich und im Scheidungsfall zu 95% auf die Mutter übertragen wird, sind überwiegend Frauen als Alleinerzieherinnen tätig (1992: 84,8% aller Alleinerzieherfälle). Dabei haben sich bislang keine zeitlichen Veränderungen ergeben (1982: 83,7%).

Wenn Familie als Verknüpfung des Aspektes der räumlichen Nähe und von Verwandtschaft gedacht wird, scheint es konsequent, daß diese heute "nur die Mutter-Kind-Dyade als sozialen Kern enthält" (von Trotha, 1990, S. 458). Dies kann sich allerdings ändern, da die "neuen Väter" die damit einhergehende Entrechtung und Diskriminierung bzw. den Entzug der Gratifikationen, der sich aus dem Umgang mit Kindern ergibt, zunehmend nicht mehr hinnehmen wollen. Wie Motivanalysen von Vätern, die eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen oder als Hausmänner leben zeigen (Strümpel et al., 19??), ist der Hauptgrund dafür aus Vätersicht die aktive Kinderbetreuung. Hausmänner müssen massiv gegen die vorhandene Mutterideologie kämpfen, wenn sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben.

Am Rande sei vermerkt, daß im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG Art 6, 2) Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und nicht der Mütter bezeichnet wird, eine Tatsache, der man sich erst nach 50 Jahren einseitiger Rechtspraxis zugunsten von Frauen bewußt wurde.

Die Rechtsentwicklung macht zudem deutlich, daß unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte nicht nur geschiedene Väter oder Väter eines ledigen Kindes ein Anrecht auf Umgang und Erziehung ihrer Kinder haben, sondern daß auch Kinder (vgl. hierzu die Europäische Kinderrechtskonvention) ein Recht auf beide leibliche Eltern besitzen (Koeppel, 19932; Koeppel & Reeken, 1992). Es wird ferner auch darüber nachzudenken sein, ob nicht auch anderen Verwandten (z.B. Großeltern) ebenfalls ein Anrecht auf einen Umgang mit ihren Enkeln zusteht. Die Sorgerechtsübertragung auf die Frau bedeutet in der Konsequenz vielfach, daß Kinder für lange Zeit von einem beträchtlichen Teil des familialen Netzwerkes abgeschnitten sind. Kinder verwenden im übrigen einen erweitereten Familienbegriff, für sie gehören auch die Großeltern zur "eigentlichen" Familie (Ulich et al., 1992).

Dieser Trend scheint auch wegen der Entwicklungsnachteile der Kinder, die nur von ihren Müttern großgezogen werden, diskussionsbedürftig (nach der zusammenfassenden Darstellung durch Fthenakis [1985, S. 325] weisen vaterlos aufgewachsene Kinder kognitive Defizite auf, sie sind in ihrem moralischem Urteilen geringer entwickelt, sind gehäuft delinquenzgefährdet und haben vermehrt Probleme bei der Geschlechtsrollenidentifikation).

Damit soll nicht behauptet werden, daß bestimmte Erziehungsziele nur in einer Kernfamilie verwirklicht werden könnten, aber sie sind in diesem Kontext zumindest leichter realisierbar. Aber auch eine Kernfamilie muß nicht intakt sein (vgl. den Begriff der "Fassadenfamilie" von Gastager & Gastager, 1973), anders gesagt, neben "Scheidungswaisen" gibt es auch "Erziehungswaisen" und unter Umständen müssen anhand anderer männlicher Modelle (Peers und Lehrer) Entwicklungsaufgaben durch vaterlos aufwachsende Kinder bewältigt werden.

Auch wenn Alleinerziehertum häufig zu einer (erneuten) Ehe führt, bestehen über lange Strecken Risikosituationen für die Kinder aufgrund des geringeren Familieneinkommens, auch der schlechteren Lage dieser Familien in bezug auf Sozialschichtzugehörigkeit, der beengteren Wohnverhältnisse und der zeitlich schwierigeren Betreuung der Kinder (Wagner-Winterhagen, 1988, S. 652).

(13) (Wieder-)Verheiratung und Zunahme von Stiefelternverhältnissen

Die zumeist negativ gezeichnete Figur der Stiefmutter und des Stiefvaters ist aus den Märchen gut bekannt (Friedel & Maier-Aichen, 1991). In historischer Sicht waren es zumeist Stiefmütter, die in eine durch Verwitwung unvollständig gewordene Familie kamen (erst seit 1810 ist die Lebenserwartung der Frauen konstant höher als die der Männer, bis dahin hatten u.a. die Risiken des Gebärens zu einer Übersterblichkeit der Frauen geführt; Imhof, 1981).

Heute heiraten Geschiedene zu zwei Drittel wieder; auch etwa 40% der geschiedenen Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern wählen diese Option: Aus der "bürgerlichen Ehe" wird die "Fortsetzungsehe" (von Trotha, 1990, S. 457) bzw. eine Form der "sukzessiven Polygamie" (Hofstätter, 1973, S. 294). Das Wiederverheiratungsalter ist zwischen 1985 und 1995 um fast fünf Jahre angestiegen; Männer aus den Neuen Bundesländern brauchen scheints besonders lange, um sich erneut zu einem Schritt in eine Ehe zu entscheiden.

Aus Kindersich lebten von den 15- bis 17jährigen in Deutschland 1987 nur noch 71% bei beiden leiblichen Eltern, 15% in einer Stieffamilie und 14% bei einem alleinerziehenden Elternteil (Bofinger, 1994, S. 52).

Dabei kommt es vorwiegend zu Stiefväter-Verhältnissen, da - wie bereits erwähnt - Sorgerechtsentscheidungen zumeist zugunsten der Mütter gefällt werden (von Trotha, 1990, S. 457). Mit dem Stiefelternteil kommen auch die Stiefgeschwister wieder. Es etabliert sich ein "System des Kindertausches", bei dem biologische und soziale Eltern unterschiedliche Verantwortlichkeiten übernehmen müssen. Es liegt nahe, daß diese Beziehungen vielfältige Konfliktpotentiale in sich bergen (vgl. z.B. auch die Diskussion um den sexuellen Kindesmißbrauch, bei dem in substantieller Weise Ersatz"väter" als Täter vorhanden sind).

Stiefkinder bedeuten für eine neue Partnerschaft eine Belastung. Dies zeigt sich in erhöhten (Wieder-)Scheidungszahlen: "Stiefkinder (laufen) in ihren neuen Familien ständig Gefahr, zu 'Sündenböcken' für Ehekrisen und zur 'Manövriermasse' für ihre Bewältigung zu werden" (Bofinger, 1994, S. 93). Neben der größeren Scheidungsanfälligkeit dieser Konstellation ist auch eine erhöhte "Fluchtbereitschaft" von Stiefkindern aus der neuen Familie vorhanden (frühzeitigere "empty-nest"-Situation). Ohne auch hier die Ubiquität einer Defizitsituation behaupten zu wollen, haben Jungen im Vergleich zu Mädchen unter dieser (Stiefvater-)Situation verstärkt zu leiden.

(14) Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland - Methode zur Begrenzung der Fruchtbarkeit

Eine Abtreibung ist heute kein krimineller Akt mehr, sondern eine zwar mit Problemen belastete, aber dennoch nicht ungewöhnliche Entscheidung. Durch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches und die Ändcrung von einer Indikations- zu einer Beratungsregelung ist ein Unrechtsbewußtsein bei einem solchen Akt nicht mehr gegeben.

Nach der Vereinigung Deutschlands ist die absolute Anzahl der Abbrüche kurzfristig um ca. 40000 Fälle angesteigen, z.Zt. pendelt diese Zahl um jährlich 100000 Fälle. Auch dies ist nicht unbedingt ein Indikator für große Kinderfreundlichkeit. Der Rückgang der Abtreibungszahlen kann in Zusammenhang mit der Nutzung der sog. "Pille danach" gesehen werden; heute kann jede Frau ohne großen Aufwand eine Schwangerschaft nach einem "Unfall" in ihren ersten Tagen korrigieren, ohne sich in Behördengänge zu verlieren.

Zu bedenken ist, daß mehr als die Hälfte der Abbrüche von verheirateten Frauen durchgeführt werden - eine Ehe ist also kein Garant für das Leben eines ungeborenen Kindes.

Ebenso ist auffällig, daß Abbrüche nach dem ersten, zweiten oder dritten Kind vorgenommen werden, also als Methode der Familienplanung zur Begrenzung der Kinderzahl eingesetzt werden.

Die Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche nach Familienstand und Kinderanzahl legt zwei motivationale Konstalletationen nahe: Entweder will die (ledige) Frau eine Beziehung zu einem unerwünschten (Zufalls-)Partner nicht festigen bzw. beenden oder eine Abtreibung ist eine Korrekturmöglichkeit bei zu großer Kinderzahl, wobei auch innerhalb einer Ehe durch einen Schwangerschaftsabbruch der finanzielle und vor allem der berufliche Spielraum der Frau erweitert wird.

Obwohl man davon ausgehen sollte, daß in einer aufgeklärten Gesellschaft jedes Kind ab sechs Jahren Bescheid weiß, wie Kinder gezeugt werden, und spätestens ab 14 Jahren bekannt sein dürfte, wie man trotz GV zu keinen Kindern kommt, scheint bei einem Teil der erwachsenen Frauen noch ein beträchtliches Manko an handlungsrelevantem Wissen zu bestehen.