Die Voraussetzungen für diese Erosionstendenzen bildeten noch zu
besprechende gesellschaftlichen Entwicklungen. Auch dort wo noch Ehe und
Familie besteht, wird sie als sozial-räumliche Einheit zunehmend in
Frage gestellt (vgl. z.B. die sog. Commuter- [= Pendler] Ehen, Wochenendehen,
verheiratete Partner, die aber ihre jeweilige Wohnung beibehalten, aber auch
Wegfall von Gemeinsamkeiten, wie z.B. Eßriten, wegen zunehmend
außerhäusiger Versorgung). Diese nicht nur für Deutschland,
sondern europaweit geltende Entwicklung soll anhand zentraler Strukturmerkmale
von Familien deutlich gemacht werden.
Am Rande sei vermerkt, daß seit langem der Großteil der Fruchtbarkeit
einer Frau verhütet wird (Jürgens, 1980), dennoch ist von einer
Zunahme freiwilliger Kinderlosigkeit auszugehen. Nach Nave-Herz (1988a, S.
17) hat sich zwischen 1900 und 1977 der Anteil kinderloser Ehen von 9,7%
auf 18,0% verdoppelt. Da gleichzeitig Diskriminierungserfahrungen bei
Kinderlosigkeit marginal sind, kann diese Eheform (ohne Kinder) heute bereits
als ein neuer Lebenstypus angesehen werden.
Das Rechtsinstitut der Ehe wird demnach zunehmend unbedeutender für
die Realisierung des Kinderwunsches, auf die im Konfliktfall zwischen den
Eltern bestehende Diskriminierung der Väter ist zu verweisen (ein
gemeinsames Sorgerecht kann nur bei Zustimmung der Mutter Nichtverheirateten
gegeben werden).
Damit in Zusammenhang steht die Etablierung einer fast ubiquitär gewordenen
Phase des vorehelichen Zusammenlebens; einer Eheschließung geht im
Schnitt ein zweijähriges unverheiratetes Zusammenleben voraus ("Ehe
auf Probe").
Seit der Vereinigung Deutschlands lebt fast ein Drittel der Bevölkerung in Einpersonenhaushalten (stagnierende Tendenz).
Mit dieser Entwicklung geht auch ein verstärkter (normsetzender) Druck
dieses Personenkreises einher. Das betrifft sowohl die Akzeptanz dieser
Lebensform wie auch die Nachfrage dieses ökonomisch potenten
Bevölkerungssegments auf regionale Infrastrukturen, besonders in
großstädtischen Bereichen.
Diese Veränderung bedeutet, daß die "wilde Ehe" (die eig. so "wild" nicht ist, wenn man die Wertevorstellungen der in einer NEL lebendenden Menschen mit denen vergleicht, die verheiratet sind) zwar für einen Teil der Menschen ein Durchgangsstadium für eine spätere Heirat ist, für einen Teil aber einen eigenständigen und auf Dauer angelegten Lebensentwurf darstellt.
Die "Ehe auf Probe" wird von 7 von 10 Bundesbürgern begrüßt
(EMNID, 1981); nahezu einhellige Zustimmung findet sie bei jüngeren
Befragten (14- bis 19jährige: 91%; 20- 24jährige: 83%). Als
quantitaiver Normalfall ist im Lebenszyklus dieser Abschnitt mit eigener
Dynamik einzuschließen.
Die Scheidungsquote (= Anteil der Scheidungen pro Jahr, gemessen an den geschlossenen Ehen) ist zwischen 1960 und 1995 in den alten Bundesländern von 8,5% auf 39,5% gestiegen; in den neuen Bundesländern beträgt sie z.Zt. 39,6% (Statistisches Bundesamt, 1997). Grob geschätzt (denn diese Zahl ist nicht um die Scheidungen von Zweit- und Mehrfachehen bereinigt), ist davon auszugehen, daß von fünf Ehen zwei auseinandergehen.
Dauerhaftigkeit innerhalb einer Beziehung als Wert an sich scheint deutlich
in Frage gestellt zu sein. Der Verbleib von Frauen im Berufsfeld ist unter
dieser Perspektive trotz Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub zur "Sicherung
der eigenen ökonomischen Unabhängigkeit und zur Wahrung der
Berufschancen in einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt ... (auch für
Frauen mit Kindern) eine durchaus rationale Strategie" (Schneewind, 1992,
S. 18).
Diese Tatsache ist auch in Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Scheidungsrechts zu sehen (Limbach, 1988), das dem sozial Schwächeren ohne Diskussion einer Verschuldensfrage in der Ehe (das sind z.Zt. noch überwiegend die Frauen) - jeweils unter den gegebenen individuellen Bedingungen - eine optimale Versorgung bietet (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen des Gatten, vor allem wenn Kinder vorhanden sind und die Frau nicht berufstätig war).
Die durch den Gesetzgeber an dem Modell der obsolet gewordenen Hausfrauenehe
orientierte Zugewinngemeinschaft kann aber durch Eheverträge beliebig
verändert werden, und auch dies wird zunehmend als eine rationale
Selbstschutztrategie angesichts abnehmender Beständigkeit von Ehen
akzeptiert (vor der zivilen und kirchlichen Eheschließung wäre
also der Gang zum Notar notwendig, ein Schritt, der übrigens bei
großen Vermögen selbstverständlich ist).
Nach der Ehedauer sind unterschiedliche Scheidungsmuster im Westen und im
Osten Deutschlands gegeben: In den ersten fünf Ehejahren werden im Westen
24,1% der Ehen (im Osten Deutschlands aber 45,6%; Daten von 1989) geschieden;
die weiteren fünf Ehejahre sind im Westen mit einer vergleichsweise
hohen Rate an Ehescheidungen belastet (30,5%; im Osten liegen in diesem Zeitraum
nur mehr 17,1% der Scheidungen); im 5. Ehejahr ist zur Zeit die höchste
Scheidungsfreudigkeit vorhanden. Altehen sind im Westen wesentlicher
scheidungsanfälliger (17% der Scheidungen betreffen Ehen, die länger
als 20 Jahre Bestand hatten) als im Osten (hier machen die Altehen nur 11,5%
der jährlichen Scheidungen aus).
Im zeitlichen Verlauf hat die Zahl der geschiedenen Ehen mit Kindern zugenommen (zwischen 1980 und 1995 von 52,9 auf 52,4% für die Altbundesländer; in den neuen Bundesländern waren hingegen in 70,7% der geschiedenen Ehen Kinder vorhanden). Absolut gesehen stieg aber wegen der Zunahme der Scheidungsziffern die Anzahl scheidungsbetroffener Kinder an (u.zw. zwischen 1960 und 1995 im Westen von 41 800 auf 121 100 Kinder; im Osten ist eine stark rückläufige Tendenz gegeben, 1995 waren dort nur mehr 23 100 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern tangiert).
Das Risiko einer Trennungserfahrung ist für Kinder am Beginn der
Schulbesuchszeit relativ hoch und bleibt auf diesem Niveau bis nach dem zehnten
Lebensjahr (Übertritt an weiterführende Schulen) bestehen (Bofinger,
1994, S. 49). Dennoch sind die Verhältnisse noch so, daß Kinder
(bis zum 18. Lebensjahr) in Deutschland überwiegend bei ihren leiblichen
Eltern aufwachsen (ca. 82%); hingegen hat in den USA bereits jedes dritte
Kind bis zum 18. Lebensjahr die Scheidung seiner Eltern und damit eine
gravierende (und meiste mehrfache) Änderung seiner Familie erlebt.
Wenn Familie als Verknüpfung des Aspektes der räumlichen Nähe und von Verwandtschaft gedacht wird, scheint es konsequent, daß diese heute "nur die Mutter-Kind-Dyade als sozialen Kern enthält" (von Trotha, 1990, S. 458). Dies kann sich allerdings ändern, da die "neuen Väter" die damit einhergehende Entrechtung und Diskriminierung bzw. den Entzug der Gratifikationen, der sich aus dem Umgang mit Kindern ergibt, zunehmend nicht mehr hinnehmen wollen. Wie Motivanalysen von Vätern, die eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen oder als Hausmänner leben zeigen (Strümpel et al., 19??), ist der Hauptgrund dafür aus Vätersicht die aktive Kinderbetreuung. Hausmänner müssen massiv gegen die vorhandene Mutterideologie kämpfen, wenn sie sich zu diesem Schritt entschlossen haben.
Am Rande sei vermerkt, daß im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG Art 6, 2) Pflege und Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern und nicht der Mütter bezeichnet wird, eine Tatsache, der man sich erst nach 50 Jahren einseitiger Rechtspraxis zugunsten von Frauen bewußt wurde.
Die Rechtsentwicklung macht zudem deutlich, daß unter dem Gesichtspunkt der Menschenrechte nicht nur geschiedene Väter oder Väter eines ledigen Kindes ein Anrecht auf Umgang und Erziehung ihrer Kinder haben, sondern daß auch Kinder (vgl. hierzu die Europäische Kinderrechtskonvention) ein Recht auf beide leibliche Eltern besitzen (Koeppel, 19932; Koeppel & Reeken, 1992). Es wird ferner auch darüber nachzudenken sein, ob nicht auch anderen Verwandten (z.B. Großeltern) ebenfalls ein Anrecht auf einen Umgang mit ihren Enkeln zusteht. Die Sorgerechtsübertragung auf die Frau bedeutet in der Konsequenz vielfach, daß Kinder für lange Zeit von einem beträchtlichen Teil des familialen Netzwerkes abgeschnitten sind. Kinder verwenden im übrigen einen erweitereten Familienbegriff, für sie gehören auch die Großeltern zur "eigentlichen" Familie (Ulich et al., 1992).
Dieser Trend scheint auch wegen der Entwicklungsnachteile der Kinder, die nur von ihren Müttern großgezogen werden, diskussionsbedürftig (nach der zusammenfassenden Darstellung durch Fthenakis [1985, S. 325] weisen vaterlos aufgewachsene Kinder kognitive Defizite auf, sie sind in ihrem moralischem Urteilen geringer entwickelt, sind gehäuft delinquenzgefährdet und haben vermehrt Probleme bei der Geschlechtsrollenidentifikation).
Damit soll nicht behauptet werden, daß bestimmte Erziehungsziele nur in einer Kernfamilie verwirklicht werden könnten, aber sie sind in diesem Kontext zumindest leichter realisierbar. Aber auch eine Kernfamilie muß nicht intakt sein (vgl. den Begriff der "Fassadenfamilie" von Gastager & Gastager, 1973), anders gesagt, neben "Scheidungswaisen" gibt es auch "Erziehungswaisen" und unter Umständen müssen anhand anderer männlicher Modelle (Peers und Lehrer) Entwicklungsaufgaben durch vaterlos aufwachsende Kinder bewältigt werden.
Auch wenn Alleinerziehertum häufig zu einer (erneuten) Ehe führt,
bestehen über lange Strecken Risikosituationen für die Kinder aufgrund
des geringeren Familieneinkommens, auch der schlechteren Lage dieser Familien
in bezug auf Sozialschichtzugehörigkeit, der beengteren
Wohnverhältnisse und der zeitlich schwierigeren Betreuung der Kinder
(Wagner-Winterhagen, 1988, S. 652).
Heute heiraten Geschiedene zu zwei Drittel wieder; auch etwa 40% der geschiedenen Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern wählen diese Option: Aus der "bürgerlichen Ehe" wird die "Fortsetzungsehe" (von Trotha, 1990, S. 457) bzw. eine Form der "sukzessiven Polygamie" (Hofstätter, 1973, S. 294). Das Wiederverheiratungsalter ist zwischen 1985 und 1995 um fast fünf Jahre angestiegen; Männer aus den Neuen Bundesländern brauchen scheints besonders lange, um sich erneut zu einem Schritt in eine Ehe zu entscheiden.
Aus Kindersich lebten von den 15- bis 17jährigen in Deutschland 1987 nur noch 71% bei beiden leiblichen Eltern, 15% in einer Stieffamilie und 14% bei einem alleinerziehenden Elternteil (Bofinger, 1994, S. 52).
Dabei kommt es vorwiegend zu Stiefväter-Verhältnissen, da - wie bereits erwähnt - Sorgerechtsentscheidungen zumeist zugunsten der Mütter gefällt werden (von Trotha, 1990, S. 457). Mit dem Stiefelternteil kommen auch die Stiefgeschwister wieder. Es etabliert sich ein "System des Kindertausches", bei dem biologische und soziale Eltern unterschiedliche Verantwortlichkeiten übernehmen müssen. Es liegt nahe, daß diese Beziehungen vielfältige Konfliktpotentiale in sich bergen (vgl. z.B. auch die Diskussion um den sexuellen Kindesmißbrauch, bei dem in substantieller Weise Ersatz"väter" als Täter vorhanden sind).
Stiefkinder bedeuten für eine neue Partnerschaft eine Belastung. Dies
zeigt sich in erhöhten (Wieder-)Scheidungszahlen: "Stiefkinder (laufen)
in ihren neuen Familien ständig Gefahr, zu 'Sündenböcken'
für Ehekrisen und zur 'Manövriermasse' für ihre Bewältigung
zu werden" (Bofinger, 1994, S. 93). Neben der größeren
Scheidungsanfälligkeit dieser Konstellation ist auch eine erhöhte
"Fluchtbereitschaft" von Stiefkindern aus der neuen Familie vorhanden
(frühzeitigere "empty-nest"-Situation). Ohne auch hier die Ubiquität
einer Defizitsituation behaupten zu wollen, haben Jungen im Vergleich zu
Mädchen unter dieser (Stiefvater-)Situation verstärkt zu leiden.
Nach der Vereinigung Deutschlands ist die absolute Anzahl der Abbrüche kurzfristig um ca. 40000 Fälle angesteigen, z.Zt. pendelt diese Zahl um jährlich 100000 Fälle. Auch dies ist nicht unbedingt ein Indikator für große Kinderfreundlichkeit. Der Rückgang der Abtreibungszahlen kann in Zusammenhang mit der Nutzung der sog. "Pille danach" gesehen werden; heute kann jede Frau ohne großen Aufwand eine Schwangerschaft nach einem "Unfall" in ihren ersten Tagen korrigieren, ohne sich in Behördengänge zu verlieren.
Zu bedenken ist, daß mehr als die Hälfte der Abbrüche von verheirateten Frauen durchgeführt werden - eine Ehe ist also kein Garant für das Leben eines ungeborenen Kindes.
Ebenso ist auffällig, daß Abbrüche nach dem ersten, zweiten oder dritten Kind vorgenommen werden, also als Methode der Familienplanung zur Begrenzung der Kinderzahl eingesetzt werden.
Die Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche nach Familienstand und Kinderanzahl legt zwei motivationale Konstalletationen nahe: Entweder will die (ledige) Frau eine Beziehung zu einem unerwünschten (Zufalls-)Partner nicht festigen bzw. beenden oder eine Abtreibung ist eine Korrekturmöglichkeit bei zu großer Kinderzahl, wobei auch innerhalb einer Ehe durch einen Schwangerschaftsabbruch der finanzielle und vor allem der berufliche Spielraum der Frau erweitert wird.
Obwohl man davon ausgehen sollte, daß in einer aufgeklärten Gesellschaft jedes Kind ab sechs Jahren Bescheid weiß, wie Kinder gezeugt werden, und spätestens ab 14 Jahren bekannt sein dürfte, wie man trotz GV zu keinen Kindern kommt, scheint bei einem Teil der erwachsenen Frauen noch ein beträchtliches Manko an handlungsrelevantem Wissen zu bestehen.