Nein, Sie brauchen nicht unbedingt Abitur in Chemie, wobei naturwissenschaftliche Vorkenntnisse nicht schaden, denn neben der Chemie spielen im Studium auch Mathematik, Physik und Biologie eine große Rolle. Im Studienalltag, der vormittags aus Vorlesungen und nachmittags meist aus Praktika besteht, werden Sie sowohl Ihr mathematisch-naturwissenschaftliches Verständnis als auch Ihr experimentelles Geschick im Labor unter Beweis stellen. Sie sollten daher also auch Freude am Experimentieren mitbringen. Ebenso kann eine Portion Durchhaltevermögen und Zähigkeit nicht schaden. Neben all diesen Voraussetzungen sind aber vor allem das Interesse und der Spaß an der Naturwissenschaft und der Beschäftigung mit faszinierenden Phänomenen wichtig, um erfolgreich Chemie zu studieren.
Der Bachelorstudiengang Chemie unterliegt dem Studienjahr. Das bedeutet, dass Sie das Studium nur zum Wintersemester aufnehmen können. Die Einschreibung erfolgt meist Ende September/Anfang Oktober in der Studentenkanzlei. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Studentenkanzlei:
Ja! Das Bayerische Hochschulgesetz sieht vor, dass bis zu 10 % der Studierenden einer Fakultät aufgrund besonderer Leistungen befreit werden können. An der Naturwissenschaftlichen Fakultät IV werden im Bachelorstudiengang Chemie die besten Studenten bereits zu Beginn für den gesamten Studiengang befreit. Die Auswahl erfolgt anhand der Abiturnote. Über die Befreiung wird einmal im Jahr zu Beginn des Wintersemesters entschieden. Zum WS 2011/12 liegt der Abiturschnitt für die Befreiung von Studiengebühren bei 1,5 oder besser! Die Befreiung erfolgt durch den Rektor. Sie müssen dazu keinen Antrag auf Befreiung einreichen! Wenn sie diese Anforderungen erfüllen, müssen sie den Studienbeitrag von 500 Euro nicht einzahlen. Bei der Einschreibung legen sie dann ihr Abiturzeugnis vor. Die Studentenkanzlei ist über diese Regelung informiert und fordert den Nachweis der Einzahlung nicht. Der sonstige Semesterbeitrag (Studentenwerk und Semesterticket) wird aber trotzdem fällig und muss eingezahlt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.
Für Studieninteressierte und Studenten im Bachelor-/Masterstudiengang Chemie:
Studiengangskoordinatorin Dr. Claudia Wanninger-Weiß
Büro CH 32.1.82, Tel.: 0941/943 – 4573
Email: studienberatung.chemie@chemie.uni-regensburg.de
Für Studieninteressierte und Studenten im Studiengang Lehramt Chemie (vertieft/nicht vertieft):
Robert Engel, StR
Büro CH 14.4.84, Tel.: 0941/943 – 4701
Email: robert.engel@chemie.uni-regensburg.de
Allgemeine Frage rund ums Studium und das Studentenleben in Regensburg:
Fachschaft Chemie
Raum 13:0.81, Tel.: 0941/943-4249 (von 12:00 - 13:00 Uhr)
Email: fachschaft.chemie@chemie.uni-regensburg.de
Nein! Die Prüfungsordnung Chemie der Universität Regensburg vom 10.04.2006 regelt dies in § 18 Abs. 6: „Für die Zulassung zur Prüfung muss der Kandidat in dem Semester, in dem er sich zur Prüfung anmeldet, an der Universität Regensburg immatrikuliert sein.“ Ebenso regelt dies die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Regensburg vom 14.06.2010 in § 19 Abs. 2:"Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem der Universität Regensburg; für die Anmeldung ist die Immatrikulation des Studierenden an der Universität Regensburg erforderlich."
Wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden, sind Sie zu diesem Zeitpunkt nicht an der Universität Regensburg als Student immatrikuliert und können sich somit nicht zu einem Erstversuch anmelden.
Bezüglich Sonderregelungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt für Chemie.
An der Universität Regensburg gibt es ein elektronische Prüfungsverwaltungssystem (FlexNow), über das sie sich zu Lehrveranstaltungen und Klausuren anmelden müssen. FlexNow finden Sie im Internet unter:
https://www-flexnow.uni-regensburg.de/Flexnow/DiensteFrames.htm
Damit sie wissen, zu welchen Veranstaltungen sie sich anmelden müssen, bitten wir sie, sich die Modulbeschreibungen durchzulesen. Sie müssen sich grundsätzlich zu den unter Punkt 12 aufgeführten Modul- oder Modulteilprüfungen anmelden. Sollten zusätzlich zu den Modul- oder Modulteilprüfungen auch unter Punkt 11 (unbenotete) Studienleistungen gefordert sein, so müssen sie sich auch dazu gesondert anmelden.
Nehmen sie die Anmeldung bitte gleich zu Beginn des Semesters vor. Denn nur wer in FlexNow angemeldet ist, kann an der Prüfung teilnehmen bzw. die Studienleistung erbringen. Bitte beachten sie auch, dass die Anmeldung verpflichtend ist. Eine Abmeldung ist möglich (Fristen beachten). Sollten sie einen Prüfungstermin trotz Anmeldung nicht antreten, so erhalten sie hierfür einen Eintrag "Versäumnis" der in einem nichtbestandenen Versuch (Note 5.0) resultiert.
Die Anerkennung von Studienleistungen bereitet die Studiengangskoordination vor. Dafür werden der Nachweis der Studienleistung (Schein, Auszug aus dem Leistungspunkte-Konto etc.), sowie eine Inhaltsangabe der Veranstaltung benötigt. Ihre „Anerkennungswunschliste“ wird dann an das Anerkennungsgremium weitergeleitet. Das Gremium besteht derzeit aus: Prof. B. König (Organische Chemie), Prof. A. Pfitzner (Anorganische Chemie), Prof. W. Kunz (Physikalische Chemie) und Prof. O. Wolfbeis (Analytische Chemie).
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin bei der Studiengangskoordination Chemie, Frau Dr. Claudia Wanninger-Weiß.
Nein! Der Bachelorstudiengang Chemie ist nicht zulassungsbeschränkt. Zur Immatrikulation müssen Sie sich während der vorgegebenen Frist persönlich in der Studentenkanzlei einschreiben. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Studentenkanzlei:
Der Bachelorstudiengang Chemie unterliegt dem Studienjahr. Das bedeutet, dass Sie das Studium nur zum Wintersemester aufnehmen können. Die Einschreibung erfolgt meist Ende September/Anfang Oktober in der Studentenkanzlei. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Studentenkanzlei:
Ziel des Bachelorstudiengangs ist eine möglichst breite wissenschaftliche Grundausbildung in den Kernfächern der Chemie. Die Studieninhalte des Bachelorstudiums orientieren sich eng an den „Empfehlungen der Studienreformkommission zum Basisstudium Chemie“ der Gesellschaft Deutscher Chemiker aus dem Jahr 1998, die inzwischen an vielen Hochschulen in Deutschland umgesetzt wurden und eine Vergleichbarkeit der ersten sechs Semester eines Chemiestudiums sicherstellen. Ein Alleinstellungsmerkmal der Universität Regensburg ist die besondere Berücksichtigung der Analytischen Chemie bereits im Bachelorstudium, da diese Fachrichtung an der Fakultät für Chemie und Pharmazie durch ein eigenes Institut vertreten ist. Die Prüfungsordnung sieht ein festgelegtes, modularisiertes Studienprogramm vor. Der Studierende belegt neben seinen sieben Pflichtmodulen ein Wahlpflichtmodul, gewählt werden kann zwischen „Nanoscience“, „Biochemie“ und „Theoretische Chemie“. Um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, einen Überblick über das erworbene Wissen im Gespräch mit den Dozenten zu demonstrieren, sind neben den studienbegleitenden Prüfungen in den Modulen auch mündliche Abschlussprüfungen für den Bachelor vorgesehen. Diese werden nach dem 2. Semester (Physik), 4. Semester (Anorganische, Organische und Physikalische Chemie) und nach dem 6. Semester (Analytische Chemie, Wahlpflichtfach) abgelegt. Ein grundsätzlich neues Element im Vergleich zum ehemaligen Diplomstudiengang ist die Bachelorarbeit. Sie ist eine erste wissenschaftliche Arbeit, die in einem der Kernfächer (Anorganische, Organische, Physikalische oder Analytische Chemie) im Rahmen eines Vertiefungspraktikums angefertigt wird.
Nach der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Regensburg vom 14.06.2010 gilt nach § 25:
Jede erstmals nicht bestandene Modulprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholungsprüfung ist in der Regel innerhalb von sechs Monaten abzulegen. Die Frist wird durch Exmatrikulation nicht unterbrochen. Endet die Frist in der Zeit einer Beurlaubung, so verschiebt sich das Fristende um die Zeit der Beurlaubung.
Wird eine Modulprüfung im ersten Wiederholungsversuch nicht bestanden, findet die zweite Wiederholungsprüfung unabhängig von der im Modulkatalog vorgesehenen Prüfungsform als mündliche Modulprüfung vor einem Prüfungsgremium aus mindestens zwei Prüfern gemäß § 11 Abs. 1 statt.
Prüfungsordnung Chemie vom 10.04.2006 (alter B.Sc. Studiengang):
Nicht unbedingt. Bei endgültigem Nichtbestehen einer Klausur habe Sie die Möglichkeit eines Leistungspunkteersatzes aus einem weiteren Wahlfach. Ausnahme dafür ist das Wahlfach, das Sie bereits für den 2. Teil ihrer Bachelorprüfung wählen.
Für den Leistungspunkteersatz stehen nur die Vorlesungen, nicht die Praktika, aus den Wahlfächern zur Verfügung:
| Modul Nanoscience: | Nanoscience I |
4 CP |
| Nanoscience II |
3 CP | |
| Modul Biochemie: |
Biochemie I |
4 CP |
| Biochemie II |
3 CP | |
| Modul Theoretische Chemie: | Theoretische Chemie I |
4 CP |
| Theoretische Chemie II |
3 CP |
Durch das endgültige Nichtbestehen einer Lehrveranstaltung werden Sie im FlexNow-System automatisch auf „Verlust des Prüfungsanspruches“ gesetzt und für weitere Anmeldungen gesperrt. Daher müssen Sie nach Erhalt des Bescheides über das endgültige Nichtbestehen der Lehrveranstaltung im Prüfungssekretariat Chemie ihre weitere Vorgehensweise (Inanspruchnahme der Möglichkeit des Leistungspunkteersatzes durch ein Wahlfach) bekannt geben.
Die Antwort wird derzeit überarbeitet.
Die NWF IV bietet derzeit drei verschiedene Masterstudiengänge an:
Siehe auch: http://www.chemie.uni-regensburg.de/fakultaet/studium/master_chn.phtml
Der allgemeine Masterstudiengang „Chemie“ sieht die Wahl eines Hauptfaches und zweier Nebenfächer vor, die im ersten Jahr im Verhältnis 5:4:3 gewichtet werden. Das zweite Studienjahr ist für die Anfertigung der Masterarbeit und weitere, die Masterarbeit begleitende Studienangebote vorgesehen. Es werden drei mündliche Prüfung in Haupt- und Nebenfächern abgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.chemie.uni-regensburg.de/fakultaet/studium/master_ch_detailn.phtml
Der Masterstudiengang „Medizinische Chemie“ weicht vom Konzept der Haupt- und Nebenfächer ab, es gibt keine Wahlmöglichkeiten, sondern ein festgelegtes, interdisziplinäres Studienprogramm aus den Bereichen Organische Chemie, Pharmazie und Bioanalytische Chemie. Die drei mündlichen Masterprüfungen sind in den Fächern Organische, Medizinische und Bioanalytische Chemie abzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.chemie.uni-regensburg.de/fakultaet/studium/master_medchem_detailn.phtml
http://www.medicinal-chemistry.de/index_master.html
Der europäische Masterstudiengang „Complex Condensed Materials and Soft Matter” (COSOM) bietet Studieninhalte aus den Bereichen Physikalische Chemie, anorganische und organische Materialchemie und Analytische Chemie sowie ein Fremdsprachenmodul an. Außerdem ist ein einjähriger, verpflichtender Auslandsaufenthalt an einer der beteiligten europäischen Partneruniversitäten (Versailles, Florenz) vorgesehen. Es gibt keine mündlichen Masterprüfungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/nat_Fak_IV/Physikalische_Chemie/Kunz/student.html
Da es sich beim Master Chemie um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, ist für die Bewerbung für den Masterstudiengang Chemie ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss in der Fachrichtung Chemie (Bachelor, Diplom) Voraussetzung. Kann zum Zeitpunkt der Bewerbung das Abschlusszeugnis nicht vorgelegt werden, ist ein beglaubigter Nachweis über die bisherigen Prüfungsleistungen vorzulegen. Der Prüfungsausschuss prüft die vom Bewerber vorgelegten Unterlagen. Ist die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses nicht mindestens gut (bis 2,5), so wird eine fachliche Eignungsprüfung durchgeführt. Dazu bestellt der Prüfungsausschuss drei Professoren für das Fach Chemie. Prüfungsstoff sind die Inhalte des Bachelorstudiums.
Der Masterstudiengang Chemie unterliegt nicht dem Studienjahr und kann damit sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
Zur Bewerbung bieten wir Ihnen auf der Fakultätshomepage ein Antragsformular zum Download an (http://www.chemie.uni-regensburg.de/fakultaet/studium/index.phtml). Dieses Formblatt füllen Sie bitte vollständig aus und reichen es mit allen benötigten Unterlagen ein.
Für die Bewerbung gibt es zwei Stichtage:
Bewerbungen zum Wintersemester: 01. Juni; Bewerbungen zum Sommersemester: 01. Dezember
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Universität Regensburg
Dekanat der NWF IV Chemie u. Pharmazie
z. Hd. Dr. Claudia Wanninger-Weiß
93040 Regensburg
Bitte lesen Sie auch die Hinweise zur Bewerbung auf den Seiten 3 und 4 des Antragsformulars!
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Medizinische Chemie ist ein guter Bachelorabschluss (Notendurchschnitt mindestens 2,5 oder besser) in Chemie oder Biochemie. Für Bewerber anderer Fachrichtungen werden die Zulassungsvoraussetzungen individuell geprüft. Bis zu 20 Studienplätze stehen jährlich zur Verfügung. Das Studium kann ausschließlich im Wintersemester aufgenommen werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
Das Begründungsschreiben sollte ein bis maximal zwei DIN A 4-Seiten umfassen und in deutscher Sprache verfasst sein. Es muss selbständig und ohne Hilfe anderer angefertigt werden. Der Bewerber/die Bewerberin soll darin u.a. darlegen
Eine detaillierte Erläuterung der erforderlichen Unterlagen finden sie im Bewerbungsformular. Alle Angaben zur Vorbildung sind durch Nachweise zu belegen, die dem Antrag beizufügen sind – bitte keine Originale, sondern Kopien beifügen!
Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Universität Regensburg
Dekanat der NWF IV Chemie u. Pharmazie
z. Hd. Dr. Claudia Wanninger-Weiß
93040 Regensburg
Bewerbungsfrist zum Wintersemester: 01. Juni
Bitte lesen Sie auch die Hinweise zur Bewerbung auf den Seiten 3 und 4 des Antragsformulars!
Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.medicinal-chemistry.de/bewdeutsch.html
Folgende Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang COSOM sind nötig:
Folgende Unterlagen sind bis zum 15. Juli einzureichen:
Im Eignungsverfahren wird die Eignung des Bewerbers durch den Prüfungsausschuss festgestellt. Dieses Verfahren wird jährlich einmal für das folgende Wintersemester durchgeführt. Geht die Eignung aus den Unterlagen nicht eindeutig hervor, wird der Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Auswahlgespräch dauert mind. 20 Minuten und wird von jeweils zwei Professoren geführt.
Das Eignungsverfahren wird jährlich einmal im Sommersemester durchgeführt. Bewerbungen zum Wintersemester sind bis zum 15. Juli zu stellen. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an:
Universität Regensburg
Dekanat der NWF IV Chemie u. Pharmazie
z. Hd. Dr. Claudia Wanninger-Weiß
93040 Regensburg