Akademisches Auslandsamt - Uni Regensburg

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Uni Regensburg Akademisches Auslandsamt
 
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ERASMUS-Praktika im neuen EU-Programm für Lebenslanges Lernen (LLP)

Seit Juli 2007 können Studierende, die ein Auslandspraktikum absolvieren, im Rahmen von ERASMUS gefördert werden. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln und lernen einen EU-weiten Arbeitsmarkt kennen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über fremde Kulturen und Märkte erweitern.

Die Universität Regensburg kann als einzelne Hochschule mit erweiterter ERASMUS-Universitätscharta (EUC) Studierendenpraktika (Dauer: 3-12 Monate) in europäischen Ländern fördern. Der monatliche Zuschuss beträgt voraussichtlich 250 € bis 350 €.

 

Voraussetzungen:
  • Gefördert werden können an der Universität Regensburg eingeschriebene Studierende, die ein Praktikum in einem anderen ERASMUS-Teilnahmeland absolvieren.
  • Die Studierenden beschaffen sich in Eigeninitiative einen Praktikumsplatz. (Einige Angebote weltweit finden Sie im Bereich Praktika auf unseren Seiten.)
  • Die Studierenden haben bis Praktikumsbeginn 1 Studienjahr an der Universität Regensburg absolviert.
  • Die Studierenden sind während des gesamten Praktikumszeitraums an der Universität Regensburg immatrikuliert (Nachweis durch Immatrikulationsbescheinigung).
  • Gefördert werden nur Vollzeitpraktika.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 91 Tage.

Kombination von Studium und Praktikum

Ein Studierender kann nur einmal für ein ERASMUS - Studium für maximal 12 Monate und einmal für ein ERASMUS-Praktikum (maximal 12 Monate) gefördert werden: Wurde ein Studierender bereits einmal (mit oder ohne Zuschuss) in SOKRATES/ERASMUS (Studium) bzw. in LEONARDO DA VINCI (Praktikum) gefördert, kann er im ersten Fall noch eine Förderung für ein Auslandspraktikum und im zweiten Fall für ein Auslandsstudium in ERASMUS erhalten.

Die Förderung ist auf maximal 24 Monate begrenzt.

 

Partnereinrichtungen und Qualitätskriterien:

Aufnehmende Institutionen können Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren etc. sein. Praktika an Hochschulen können in der Regel nur dann gefördert werden, wenn kein bilaterales Abkommen zum ERASMUS-Studium besteht, über das der Aufenthalt realisiert werden kann.

 

Nicht förderungsfähig sind Praktika bei:

  • europäischen Institutionen und Einrichtungen mit (bezahlten) Praktikantenprogrammen (inkl. europäischer Agenturen, vgl. http://www.europa.eu/index_de.htm )
  • Einrichtungen und Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU Programme) verwalten
  • nationalen diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftlandes des Studierenden im Gastland

 

Bewerbungsablauf:

Bewerbungen werden laufend entgegengenommen.

Bei Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie bitte Frau Margit Früchtl .

 

Bewerbungsunterlagen:
  • Teilnehmerdatenblatt
  • Lebenslauf (deutsch)
  • Immatrikulationsbescheinigung für Zeitraum des Praktikums
  • Motivationsschreiben und genaue Beschreibung der Tätigkeitsfelder
  • Kopie der Versicherungspolicen (Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung)
  • Transcript/Scheineliste

Nach Bewilligung: